Mieterhöhungsverlangen in der Malteserstraße 18-30

Das Jahr 2017 begann für die Mieter der Malteserstraße 18-30 nicht gerade erfreulich. Ihnen flatterte erneut ein Schreiben der Hausverwaltung ins Haus, in dem sie im Auftrag des Eigentümers aufgefordert werden einem Mieterhöhungsverlangen zuzustimmen, da sie ansonsten damit rechnen müssen, dass „der Vermieter ihre Zustimmung zur Mieterhöhung auf gerichtlichem Weg durchsetzen wird.“ Das Mieterhöhungsverlangen wurde erstmalig im Oktober 2016 an die Mieter der Malteserstraße 18-30 herangetragen. Dies wurde entweder mit Vergleichsobjekten oder dem aktuellen Mietspiegel der Stadt Düren begründet.

Die Zweifel der Mieter

Da bei den Mietern von Anfang an erhebliche Zweifel an der juristisch haltbaren Argumentation der Begründung für das Mieterhöhungsverlangen seitens der Hausverwaltung bestand und es mit der Erhöhung zu einer unzulässigen Steigerung der Mieten käme, wurde die Einwilligung für dieses Vorhaben von Anfang an verweigert.

Die Bewohnergruppe – zugehörig der Stadtteilvertretung Nord-Düren e.V. – traf sich seit dem 1. Schreiben regelmäßig, um sich bezüglich der Mieterhöhung auszutauschen. Im Rahmen der ersten Sitzung der Bewohnergruppe wurde im neuen Jahr folgende weitere Herangehensweise einstimmig beschlossen: Die Zweifel der Bewohner werden in Form einer schriftlichen Stellungnahme an die Hausverwaltung herangetragen mit dem Vorschlag, in einem gemeinsamen Erörterungsgespräch die Sachlage zu klären und eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Eine Antwort hat die Bewohnergruppe bis heute nicht erhalten.

Ausgang des Mieterhöhungsverlangens

Für einen Großteil der Mieter der Wohnungen in der Malteserstraße 18-30 hat sich der Widerstand gegen die vorgesehene Mieterhöhung des Eigentümers nun gelohnt.
Offensichtlich hinterließ die Argumentation der Mieter dennoch Spuren und Zweifel bei dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung, ob sie auf dem Klageweg die Mieterhöhung erfolgreich durchsetzen können, denn anders ist im Augenblick der Verzicht auf Klageverfahren nicht zu erklären. Die Klagen hätten bis zum 31.März 2017 beim Amtsgericht eingehen müssen. Da dies nicht getan wurde, bleibt es für die widerständigen Mieter bei der alten Miete.

Wohnen ist Menschenrecht

Die Bewohnergruppe und die Stadtteilvertretung sind sich einig darin, dass Wohnen in Nord-Düren bezahlbar bleiben muss und die Mieten sich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegen müssen.